Jeder
Bürger,
nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, kann Mitglied
des Vereins werden.
Der Aufnahmeantrag sollte
schriftlich an den Vorstand erfolgen. Er entscheidet dann über
den Aufnahmeantrag. Das neue Mitglied erkennt
mit seiner Unterschriftsleistung die Satzung
des Vereins
an. Die
Mitgliedschaft ist die Voraussetzung zum Abschluss
eines Unterpachtvertrages. Die Aufnahme ist
mit der Zahlung eines Aufnahmebeitrages verbunden,
dessen
Höhe
durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.
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