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Mitgliedschaft im Verein    



Jeder Bürger, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, kann Mitglied des Vereins werden.
Der Aufnahmeantrag sollte schriftlich an den Vorstand erfolgen. Er entscheidet dann über den Aufnahmeantrag. Das neue Mitglied erkennt mit seiner Unterschriftsleistung die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung zum Abschluss eines Unterpachtvertrages. Die Aufnahme ist mit der Zahlung eines Aufnahmebeitrages verbunden, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.

  Mehr dazu im Menü "Satzungen"!